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Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi. 
Iuris praecepta sunt haec: I. honeste vivere, II. alterum non laedere, III. suum cuique tribuere.

Gerechtigkeit ist der beständige und dauerhafte Wille, jedem sein Recht zukommen zu lassen.
Die Gebote des Rechts sind diese: I. ehrenhaft leben, II. niemanden verletzen, III. jedem das Seine gewähren.

Corpus Iuris Civilis, Ulpian

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